Das "Mieter-zahlt-Kaution-nicht"-Hilfspaket enthält 3 wichtige Mustertexte samt erklärender Video-Anleitung, mit dem Ziel, einen zahlungsunwilligen Mieter dazu zu bewegen, die vereinbarte Kaution (Sicherheitsleistung) fristgerecht und in voller Höhe zu erbringen.
Die Zauberworte heißen Abmahnung und Kündigung.
Schritt 1: Mieter sofort abmahnen, wenn die Kaution nicht vereinbarungsgemäß gezahlt wurde:
Abmahnung eines Mieters, der zu Mietbeginn die vereinbarte Kaution / Mietsicherheit nicht fristgerecht und vollständig zahlt, mit Androhung der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter gemäß § 569 Abs. 2a BGB (neu, Mietrechtänderungsgesetz) aus wichtigem Grund und hilfsweise Androhung der ordentlichen Kündigung gemäß § 573 BGB aus berechtigtem Interesse.
Dateiformat: PDF und "Word"-Datei mit der Endung .doc
Einen Mieter abmahnen wegen Nichtzahlung der Kaution zu Mietbeginn. Was kann ein Vermieter unternehmen, wenn der Mieter die vereinbarte Kaution (Mietsicherheit) nicht vollständig und fristgerecht zahlt? Einführung in die Thematik und Anleitung zum Abfassen eines Abmahnschreibens mit Androhung der fristlosen Kündigung gemäß § 569 Abs. 2a BGB (neu, Mietrechtsänderungsgesetz) und hilfsweise der ordentlichen Kündigung gemäß § 573 BGB.
Technische Daten: Videoformat: wmv-Datei (Auflösung: 720 Pixel x 576 Pixel). Dateigröße: 108 MB. Länge: 00:14:59.
Schritt 2: Mietvertrag kündigen, wenn der Mieter weiterhin die Kaution nicht vereinbarungsgemäß zahlt:
Nur fristlos kündigen: Fristlose Kündigung des Vermieters wegen Nichtzahlung der vereinbarten Kaution zu Mietbeginn (Rückstand Kautionszahlung in Höhe eines Betrages von 2 Monatsmieten ohne Betriebskostenvorauszahlungen) gemäß § 569 Abs. 2a BGB (neu, Mietrechtsänderungsgesetz) aus wichtigem Grund und berechtigtem Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses wegen erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Mieter. Hinweis: Der fristlosen Kündigung muss keine Abmahnung vorausgehen, kann aber vorteilhaft sein.
Hinweis: Nachdem das Mietrechtsänderungsgesetz zum 01.05.2013 in Kraft getreten ist, ist dieser Mustertext anwendbar auf alle ab dem 01.05.2013 abgeschlossenen Mietverträge.
Dateiformat: PDF-Datei und "Word"-Datei mit der Endung .doc.
Fristlose Kündigung des Vermieters wegen Nichtzahlung der vereinbarten Kaution zu Mietbeginn (Rückstand mit der Kautionszahlung in Höhe eines Betrages von 2 Monatsmieten ohne Betriebskostenvorauszahlungen) gemäß § 569 Abs. 2a BGB (neu, Mietrechtsänderungsgesetz) aus wichtigem Grund und berechtigtem Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses wegen erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Mieter.
Hinweis: Der fristlosen Kündigung muss keine Abmahnung vorausgehen, kann aber vorteilhaft sein. Anwendbar für alle ab dem 01.05.2013 abgeschlossenen Wohnungsmietverträgen.
Dateiformat: wmv-Video-Datei, Format: 720 x 576 Pixel. Dateigröße: 108 MB. Länge: 00:13:41 h.
Fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen: Fristlose Kündigung des Vermieters wegen Nichtzahlung der vereinbarten Kaution zu Mietbeginn (Rückstand Kautionszahlung in Höhe eines Betrages von 2 Monatsmieten ohne Betriebskostenvorauszahlungen) gemäß § 569 Abs. 2a BGB (neu, Mietrechtsänderungsgesetz) aus wichtigem Grund und berechtigtem Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses wegen erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Mieter und hilfsweise ordentliche Kündigung aus berechtigtem Interesse gemäß § 573 BGB nach vorausgegangener erfolgloser schriftlicher Abmahnung.
Hinweis: Nachdem das Mietrechtsänderungsgesetz zum 01.05.2013 in Kraft getreten ist, ist dieser Mustertext anwendbar auf alle ab dem 01.05.2013 abgeschlossenen Mietverträge.
Dateiformat: PDF-Datei und "Word"-Datei mit der Endung .doc.