Mustertext: Fristlose Kündigung des Vermieters wegen Nichtzahlung der vereinbarten Kaution zu Mietbeginn (Rückstand Kautionszahlung in Höhe eines Betrages von 2 Monatsmieten ohne Betriebskostenvorauszahlungen) gemäß § 569 Abs. 2a BGB (neu, Mietrechtsänderungsgesetz) aus wichtigem Grund und berechtigtemInteresse an der Beendigung des Mietverhältnisses wegen erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Mieter. Hinweis: Der fristlosen Kündigung muss keine Abmahnung vorausgehen, kann aber zweckdienlich sein.
Hinweis: Nachdem das Mietrechtsänderungsgesetz zum 01.05.2013 in Kraft getreten ist, ist dieser Mustertext anwendbar auf alle ab dem 01.05.2013 abgeschlossenen Mietverträge.